Kompetente Schul- und Kindergartenbegleitung für Kinder mit Handicap

Begleitung für Kinder mit Handicap

Info`s für Eltern / Erziehungsberechtigte

Sophia-Integration ist ein freier Träger der Eingliederungshilfe. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Kinder und Jugendliche, die durch ihre Beeinträchtigungen oder Handicaps eine schulische Begleitung / Assistenz benötigen.

Eine Schulassistenz kann grundsätzlich für alle Schulformen oder in Kindertagesstätten eingesetzt werden. Grundvoraussetzung ist eine Bewilligung des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe (Sozialamt oder Jugendamt). Die Kosten werden in der Regel durch den Sozialhilfeträger übernommen. Die von uns geleisteten Hilfen untergliedern sich wie folgt:

  • Schulassistenz für Kinder/Jugendliche im Rahmen der Schulbildung nach SGB IX:
    Teilhabe an Bildung im Leistungsbereich Hilfen zur Schulbildung für Kinder/Jugendliche mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung
  • Schulassistenz für Kinder/Jugendliche im Rahmen der ambulanten Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII:
    Teilhabe an Bildung im Leistungsbereich Hilfen zur Schulbildung für Kinder/Jugendliche mit einer seelischen Behinderung oder von einer solchen Behinderung bedroht.

Schulassistent*innen leisten einen wichtigen Beitrag zur Inklusion. Sie konzentrieren sich ausschließlich auf Ihr Kind und helfen ihm, am Leben im Klassenverbund teilzuhaben und erfolgreich im Unterricht mitzuwirken. Die Schulassistenz stellt für ihr Kind ein Hilfs- und Kommunikationsmittel da und gibt Unterstützung, die klassenbezogenen Angebote der Lehrer*innen anzunehmen und zu verarbeiten. Hierbei stehen die individuellen Bedürfnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen Ihres Kindes im Fokus des Unterstützungsangebotes. Demnach richtet sich unser pädagogischer Ansatz an den Ressourcen ihres Kindes aus mit der primären Zielsetzung von Selbstbestimmung und Teilhabe.

Darüber hinaus ist im Verlauf der Hilfe ein Beobachten und Reflektieren der jeweiligen Schulsituation von hoher Bedeutung. Dies erfordert von Seiten der Schulassistenz ein hohes Einfühlungsvermögen, eine gute Beobachtungsgabe sowie Anpassungsfähigkeit für die jeweilige Situation, damit die Hilfe optimal ausgerichtet werden kann. Ein gutes Vertrauensverhältnis zwischen Ihrem Kind und der Schulassistenz gilt hierfür als Voraussetzung. Eine enge Kooperation mit Ihnen und den beteiligten Personen / Institutionen ist unser Selbstverständnis.

Im Erstkontakt bespricht die pädagogische Leitung mit Ihnen das benötigte Unterstützungsangebot und wichtige Merkmale, Qualifikationen und Kenntnisse der zukünftigen Schulassistenz. Der jeweilige Schulassistent setzt sich dann mit Ihnen in Verbindung, um sowohl Sie als auch ihr Kind persönlich kennenlernen zu dürfen.

Grundvoraussetzung für den zeitnahen Start der Hilfe ist eine gültige Bewilligung des zuständigen Trägers der Eingliederungshilfe. Der Arbeitsauftrag der Schulassistenz richtet sich nach den vorweg definierten Hilfezielen. Der Verlauf der Hilfe und die Erreichung der Hilfeziele werden regelmäßig in Verlaufsberichten dokumentiert. Bei Fragen und Klärungsbedarf im Verlauf der Schulassistenz können Sie sich immer an die Schulassistenz oder die pädagogische Leitung wenden. Eine zeitnahe Lösung Ihrer Anliegen ist für uns sehr wichtig.

Bei weiteren Fragen oder zur Vereinbarung eines Erstkontaktes, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.

Das zeichnet uns aus

Transparenz
Auf eine vertrauensvolle, positive Zusammenarbeit mit den zuständigen Ämtern legen wir großen Wert. Transparenz ist hier unabdingbar, denn immerhin sind Sozial- und Jugendämter die Kostenträger der zu begleitenden Kinder. Über den Verlauf der geleisteten Hilfe und ihrer Ziele wird i.d.R. zweimal jährlich ein Verlaufsbericht erstellt und gemeinsam mit den Eltern und der Schule besprochen. Dieser Bericht dient als Grundlage einer möglichen Weiterbewilligung durch den Kostenträger. Auch die Ämter und die Schulen werden mit einem Bericht ausgestattet. Unter der Rubrik „Lüchow-Dannenberg“ erhalten Sie konkrete Informationen über die beschäftigten Schulassisten*innen und der pädagogischen Leitung.

Professionalität
Im Rahmen des Qualitätsmanagements bieten wir Eltern, Kostenträgern, Schulen und weiteren Beteiligten professionelle und transparente Verfahrensstandards. Hierzu zählen unter anderem die Konzeptarbeit, allgemeine Dokumentationen, Beschwerdemanagement, strukturierte Fall- und Krisengespräche, Supervisionen und weiterführende Unterstützungs- und Beratungsangebote für Eltern. Die Richtlinien des Datenschutzgesetzes werden durch unseren Datenschutzbeauftragten regelmäßig überprüft.

Flexibilität
Sollte ein Assistent oder eine Assistentin seine/ihre Dienstleistung mal nicht ausführen können, sind wir bemüht ab der ersten Unterrichtsstunde eine Ersatzbegleitung zu stellen. Somit ist gewährleistet, dass Schüler*innen konstant am Unterricht teilnehmen können und keine Fehlzeiten durch erkrankte Schulassistent*innen erfolgen.

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